Zwei Jahre Anerkennungs- partnerschaft
– eine Erfolgsgeschichte

Seit März 2024 gibt es die „Anerkennungspartnerschaft“. Ihre Einführung gehörte zur Reform des deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Sie ermöglicht es internationalen Fachkräften aus Drittstaaten (also außerhalb der EU), nach Deutschland einzureisen, ohne zuvor den kompletten Anerkennungsprozess ihres Berufsabschlusses abgeschlossen zu haben. Praktisch bedeutet das: Internationale Fachkräfte können in Deutschland schon anfangen zu arbeiten und parallel dazu mit Hilfe ihres Arbeitgebers ihren Anerkennungsprozess starten.
Dafür ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der internationalen Fachkraft nötig. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Arbeitgeber, gemeinsam mit der Fachkraft die Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland zu beantragen und aktiv zu begleiten. Der Arbeitgeber sollte sich also idealerweise in der Fachkräfteanwerbung schon etwas auskennen. Hier kommen Dienstleister wie TalentOrange ins Spiel: Professionelle Recruiter prüfen vor Abschluss der Anerkennungspartnerschaft, ob die Abschlüsse in Deutschland anerkennungsfähig sind. TalentOrange nutzt dieses Instrument inzwischen für 80 Prozent der einreisenden Fachkräfte – sowohl für Pflegefachkräfte als auch für andere Gesundheitsberufe sowie für Erzieherinnen und Erzieher. Das entsprechende Know-How stellt der Dienstleister dem Arbeitgeber zur Verfügung und begleitet ihn in dem Prozess.
„Wir nutzen die Anerkennungspartnerschaft jetzt seit fast zwei Jahren und haben rundherum gute Erfahrungen gemacht“, sagt Martina Schlögl, Pflegedienstleitung der Wicker Klinik / Wirbelsäulenklinik in Bad Homburg. Im Jahr 2025 hat die Wicker Klinik Pflegefachkräfte aus Vietnam, Brasilien und Namibia sowie Physiotherapeuten aus Kolumbien und Chile gewonnen. Im Jahr 2026 ist die Einreise von weiteren Pflegefachkräfte aus Indien und Myanmar geplant. „Es handelt sich hier um staatlich anerkannte Abschlüsse aus Ländern, die bekannt dafür sind, dass sie eine gute Ausbildung haben. Wir hatten den Defizitbescheid immer rechtzeitig vor der Anmeldung zur Kenntnisprüfung – und erst dann brauchen wir ihn nach dem neuen Modell.“ Der Einreiseprozess verkürzt sich durch die Anerkennungspartnerschaft um zwei bis fünf Monate.
Die Wicker Klinik / Wirbelsäulenklinik ist zur Kenntnisprüfung als Qualifizierungsweg übergegangen. „Die Anpassungslehrgänge sind für uns als Arbeitgeber einfach zu kompliziert geworden. Es ist mühsam, eine Vielzahl von aufeinander folgenden Einsätzen zu organisieren. Auch wollen wir unsere Fachkräfte in der Anerkennungszeit ungern an andere Häuser abgeben, wo sie z.B. die Langzeitpflege kennenlernen. Die Kenntnisprüfungskurse sind für uns besser planbar.“ Die Talente starten oft schon zwei Wochen nach Einreise damit. Und auch die Anerkennungspartnerschaft trägt zur besseren Planbarkeit des gesamten Prozesses bei. „Vorher verschoben sich die Einreisen oft um mehrere Monate, weil die Defizitbescheide nicht rechtzeitig ausgestellt wurden. Da war immer viel Hoffnung im Spiel und wenig Konkretes.“ Das ist nun anders.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Anerkennungspartnerschaft genutzt werden kann:
1. Qualifikation
Die Fachkraft muss eine mindestens zweijährige staatlich anerkannte Berufs- oder Hochschulausbildung im Ausland abgeschlossen haben.
2. Sprachkenntnisse
Für Pflege- und Gesundheitsberufe sind Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau zur Visumserteilung erforderlich.
3. Arbeitsvertrag
Ein konkretes Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung muss vorliegen.
Die erste Aufenthaltserlaubnis wird im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft in der Regel für ein Jahr erteilt. Sie kann bei Bedarf auf bis zu drei Jahre verlängert werden, damit das Anerkennungsverfahren abgeschlossen werden kann.
Für die Wicker Klinik kann Martina Schlögl sagen: „Arbeitgeber müssen keine Sorge haben, dass am Ende der Defizitbescheid nicht kommt. Ich würde es immer wieder so machen.
Fazit
Die Anerkennungspartnerschaft ist ein flexiblerer Weg für die Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland. Sie erlaubt:
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frühere Einreise nach Deutschland ohne vorherige vollständige Anerkennung
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Arbeitsaufnahme schon während des Anerkennungsverfahrens
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besser planbarer Arbeitsstart