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Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet und damit die Finanzierung von Pflegepersonal in deutschen Krankenhäusern neu geregelt. Die Konsequenzen betreffen jedes Haus - was sie jedoch für die Personalplanung, das Budget und die strategischen Entscheidungen der kommenden Jahre bedeuten, ist von Krankenhaus zu Krankenhaus sehr unterschiedlich. Wir blicken über die wesentlichen Änderungen und geben Empfehlungen.
Bisher galt das Kostendeckungsprinzip: tatsächliche Ausgaben wurden nachträglich refinanziert. Stattdessen gilt nun das Fortschreibungsmodell: Das Pflegebudget, das ein Krankenhaus 2026 nachweist, wird zur Berechnungsgrundlage für die Folgejahre, fortgeschrieben mit einer Obergrenze, die sich an der Einnahmenentwicklung der GKV orientiert. Tarifsteigerungen werden weiterhin refinanziert, aber nur bis zu dieser Obergrenze. Kosten, die darüber hinausgehen, trägt das Krankenhaus künftig selbst. Minderausgaben gegenüber dem Pflegebudget kommen nicht dem Krankenhaus zugute, sondern werden im Folgejahr vom Budget abgezogen.
Konkret bedeutet das:
Die Frage, die sich jede Pflegedirektion aktuell stellt: Wie sichere ich die pflegerische Versorgung meines Hauses für die nächsten Jahre? Die Grundlogik ist klar: Hohe Pflegekosten in 2026 sichern ein hohes Ankerbudget für alle Folgejahre. Wer jetzt bereits beginnt zu sparen, senkt also nicht nur die aktuellen Kosten, sondern senkt dauerhaft den finanziellen Spielraum für die Einstellung von Pflegepersonal. Die durchschnittliche Fluktuation von rund 10 % des Personals, die durch den demografischen Wandel weiter verstärkt wird, besteht aber fort. Das macht aktives Handeln in 2026 zur strategischen Notwendigkeit.
Entscheidungen, die 2026 getroffen werden, entfalten so langfristige Wirkung wie nie zuvor. Jede Klinik muss sorgfältig ermitteln, welche Spielräume nach dem Herausrechnen der pflegefremden Leistungen bleiben und welche Pflegepersonaluntergrenzen zum Erhalt der Leistungsgruppen nötig sind. Auf Basis dieser Gesetzeslage empfehlen wir vier konkrete Maßnahmen:
1. Pflegebudget prüfen: Prüfen Sie im ersten Schritt Folgendes: Haben Sie alle Stellen besetzt? Sind alle Betten offen? Beachten Sie, dass pflegefremde Tätigkeiten ab 2027 aus dem Budget entfernt werden müssen. Pflegeentlastende Maßnahmen bleiben bei 2,5% des Budgets in 2026. In 2027 müssen diese um 86 % gekürzt werden und in 2028 nochmals um 50%.
2. Noch 2026 Fachkräfte einstellen: Ist noch Budget offen? Dann sollten Sie überlegen, noch dieses Jahr Fachkräfte einzustellen. Übrigens: Auch Fachkräfte in Anerkennung werden dem Pflegebudget zugerechnet. Je früher die Einreise geschieht, desto länger wirken die Personalkosten im Ankerjahr. Personalbeschaffungskosten in 2026 erhöhen ebenfalls die Basis für 2027.
3. Einreise so früh wie möglich organisieren:
Jeder Monat, den eine Fachkraft 2026 arbeitet, erhöht Ihr Budget-Fundament für die nächsten Jahre. Organisieren Sie die Einreise internationaler Fachkräfte so zügig wie möglich.
4. In 2027 das Vorjahresbudget nicht unterschreiten:
Was 2027 nicht ausgegeben wird, fehlt 2028 – ohne Möglichkeit zur Korrektur. Bei der Planung sollten eine durchschnittliche Fluktuation von rund 10 % sowie der demografische Wandel fest einkalkuliert werden.
Abseits der Budgetgrenzen bleiben folgende Aspekte zu beachten:
Personaluntergrenzen bleiben in bestimmten Bereichen relevant. Für Kinderkrankenpflege und die Intensivpflege gelten weiterhin Vorgaben, deren Unterschreitung den Verlust von Leistungsgruppen bedeuten kann.
Überlastung hat ihren Preis. Sinkende Mitarbeiterzufriedenheit, steigende Krankmeldungen und gefährdete OP- und Intensivkapazitäten sind keine abstrakten Risiken – sie sind in vielen Häusern Realität.
Auf Bewerber aus schließenden Häusern zu warten, ist meist keine Strategie. Pflegekräfte sind regional wenig mobil. Freiwerdende Fachkräfte in der Region führen nur in Ausnahmefällen zu einem nennenswerten Bewerberanstieg.
Kontinuität in der Integration zahlt sich aus. Wer Einstellungen stoppt und dann wieder hochfährt, zahlt doppelt: Wenn Integrationsarbeit in Spitzenbelastung zu leisten ist, murrt das Stammpersonal.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz macht Personalplanung in der Pflege zu einer strategischen Kernaufgabe – nicht nur für die Pflegedirektion, sondern für die gesamte Krankenhausführung. Wer jetzt plant, ohne die eigene Budgetbasis zu kennen, riskiert, 2027 mit einer Ausgangslage konfrontiert zu sein, die er selbst geschaffen hat. Die Zeit für fundierte Entscheidungen ist jetzt.
Sie möchten wissen, wie sich die neue Gesetzeslage konkret auf Ihr Pflegebudget auswirkt? Sprechen Sie uns an, wir begleiten Sie bei der strategischen Personalplanung.


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