Berufsanerkennung in Deutschland. Was die Pflege richtig macht – und was das Erziehungswesen davon lernen kann

Personal- und Fachkräftemangel sind in Deutschland über alle Branchen hinweg spürbar. Internationale Fachkräfte sind dabei ein zentraler Baustein, doch der Weg zur Berufsanerkennung in Deutschland ist je nach Berufsfeld ein völlig anderer. Während die Pflege in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht hat, kämpft das Erziehungswesen noch immer mit einem undurchsichtigen Flickenteppich aus Zuständigkeiten und Anforderungen.

Pflege: Wie Vereinheitlichung und Digitalisierung den Unterschied machen

Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG), das am 1. Januar 2020 in Kraft trat, und vor allem dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) seit dem 1. Januar 2024 hat der Gesetzgeber klare Weichen gestellt. Die wichtigsten Neuerungen für die Berufsanerkennung internationaler Pflegefachkräfte:

  • Digitale Antragstellung als Pflicht: Zuständige Behörden sind verpflichtet, eine digitale Antragstellung zu ermöglichen – Papierberge gehören der Vergangenheit an.
  • Einheitliche Dokumentenanforderungen: Bundesweit gelten nun einheitliche Standards für die eingereichten Unterlagen. Wer früher für jedes Bundesland eine andere Dokumentenmappe zusammenstellen musste, profitiert heute von klaren, übergreifenden Vorgaben.
  • Verzicht auf detaillierte Anerkennung: Behörden können auf eine aufwändige Einzelfallprüfung verzichten, wenn die Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation hinreichend erkennbar ist. Das beschleunigt die Bearbeitung erheblich.

Das Ergebnis: Die Antragstellung ist deutlich einfacher geworden. Gebündelte Informationen und eine direkte Antragsmöglichkeit finden sich heute beispielsweise auf dem zentralen Anerkennungsportal. Kosten und Aufwand bei der Dokumentenzusammenstellung sind gesunken – und offene Stellen können schneller besetzt werden.

Einen weiteren Schub brachte die Anerkennungspartnerschaft, die mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) zum 1. März 2024 eingeführt wurde: Fachkräfte können bereits einreisen und arbeiten, während das Anerkennungsverfahren noch läuft. Das ist ein echter Paradigmenwechsel – und ein voller Erfolg für alle Beteiligten. Ein weiteres Positivbeispiel für gelungene Zentralisierung: Im Bereich Industrie und Handwerk steuert die IHK FOSA die Anerkennungsverfahren bundesweit zentral – mit entsprechend klaren Prozessen und verlässlichen Bearbeitungszeiten.

Standarddokumente für die Anerkennung von Pflegefachkräften

In der Regel werden folgende Unterlagen für die Berufsanerkennung benötigt:

  • Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Ausländischer Berufsabschluss / Diplom (mit beglaubigter Übersetzung)
  • Ausbildungsnachweise / Transcript of Records (mit beglaubigter Übersetzung)
  • Nachweis über die Berufszulassung im Herkunftsland
  • Nachweis über Berufserfahrung (falls vorhanden)
  • Lichtbild
  • Ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse (je nach Bundesland)

Tipp: Alle Dokumente in nicht-deutscher Sprache müssen in der Regel von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden. Aktuelle und vollständige Informationen zur Antragstellung finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung.

Erziehungswesen: Ein Flickenteppich mit Folgen

Wer die Fortschritte in der Pflege kennt, reibt sich beim Blick auf das Erziehungswesen verwundert die Augen. Denn hier fehlt bis heute ein einheitliches Bundesgesetz, das Ausbildung und Berufsanerkennung übergreifend regelt. Die Folge: Maximale Unübersichtlichkeit. Die Rechtsgrundlagen für die Anerkennung ausländischer Erzieherinnen unterscheiden sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland – in manchen Ländern variieren die Anforderungen sogar zwischen Kommunen, Bezirksregierungen und Städten. Hinzu kommt, dass die Referenzberufe selbst nicht einheitlich definiert sind: Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Berufsbezeichnungen und Qualifikationsprofile – von Erzieherin über Pädagog*in bis hin zu weiteren Fachkräften im sozialpädagogischen Bereich. Erfolgt die Zustimmung, sind die Fachkräfte je nach Bundesland bzw. Kommune an die jeweilige Einrichtung gebunden; dies ist vor allem in NRW und Bayern häufig der Fall.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Anpassungsmaßnahmen variieren je nach Bundesland und zuständiger Stelle erheblich.
  • Dokumentenanforderungen sind uneinheitlich und schwer vorherzusagen.
  • Verfahrensdauern unterscheiden sich massiv, von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren.
  • Kosten für Antragsteller*innen und Arbeitgeber sind kaum kalkulierbar.

Und das in einem Bereich, der einen ebenso hohen Fachkräftebedarf aufweist wie die Pflege. Kitas, Träger und Kommunen, die internationale Erzieher*innen gewinnen wollen, stehen vor einem bürokratischen Labyrinth, das abschreckt statt einzuladen. Ein ähnliches Bild zeigt sich übrigens bei der Sekundarschulanerkennung für Auszubildende: Auch hier sind die bundeslandspezifischen Verfahren alles andere als einheitlich – mit entsprechenden Konsequenzen für Planbarkeit und Aufwand.

Fazit: Zentralisierung zahlt sich aus

Die Entwicklungen in der Pflege zeigen eindrücklich, was möglich ist, wenn der politische Wille zur Vereinheitlichung vorhanden ist: schnellere Verfahren, geringere Kosten, mehr Planungssicherheit – und letztlich mehr internationale Fachkräfte, die ihren Beruf in Deutschland ausüben können. Das Erziehungswesen braucht dringend einen ähnlichen Schritt. Ein bundeseinheitliches Rahmengesetz, einheitliche Dokumentenanforderungen und eine zentrale digitale Anlaufstelle wären der richtige Anfang. Zentralisierung, Vereinheitlichung und Digitalisierung sind kein bürokratischer Selbstzweck. Sie sind eine notwendige Voraussetzung, um den Fachkräftemangel nachhaltig zu bekämpfen und Deutschland als attraktives Zielland für internationale Fachkräfte zu positionieren.

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